Erntehelfer in Sachen Finanzamt

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Als Landwirt erwarten Sie in der heutigen Wirtschaftssituation besondere Kenntnisse in dem Themenbereich der Land- und Forstwirtschaft.

Als zugelassene Landwirtschaftliche Buchstelle beraten wir Sie über Themen wie das landwirtschaftliche Erbrecht, das Höferecht (Anerbenrecht) bzw. die erbrechtlichen Bestimmungen des BGB, das Landpacht- und Grundstücksverkehrsrecht, über die Möglichkeiten der staatlichen und öffentlichen Förderungen (Agrarkreditwesen) und erstellen Ihre landwirtschaftliche Buchführung.

Bei dem Begriff Landwirtschaftliche Buchstelle handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben.

Unsere Leistungen im Bereich der Landwirtschaftlichen Buchstelle:

  • Erstellung der landwirtschaftlichen Buchführungen mit Mengen- und integrierter Anlagenbuchführung
  • landwirtschaftliche Betriebswirtschaft einschließlich Rechnungswesen und Statistik
  • Erstellung von BMELV-Abschlüssen
  • Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG)
  • Landwirtschaftliches Erbrecht, Höferecht (Anerbenrecht) bzw. erbrechtliche Bestimmungen des BGB
  • Landpachtrecht
  • Grundstücksverkehrsrecht