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Landwirtschaftliche Buchstelle
Berufsbezeichung durch Steuerberaterkammer verliehen

StB Thilo Schnelle wurde am 19.04.2012 von der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe die Berechtigung verliehen, gem. § 44 StBerG die Bezeichnung


LANDWIRTSCHAFTLICHE BUCHSTELLE


zu führen.

Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Sie kann Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten und niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten verliehen werden.

Die mündliche Prüfung vor dem Sachkunde-Ausschuss erstreckt sich auf folgende Gebiete:

  • steuerliche Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft

  • Landwirtschaftliches Erbrecht, Höferecht (Anerbenrecht) bzw. erbrechtliche Bestimmungen des BGB

  • Landpachtrecht

  • Grundstücksverkehrsrecht

  • Grundlagen des Agrarkreditwesens

  • landwirtschaftliche Betriebswirtschaft einschließlich Rechnungswesen und Statistik




 


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