Zwischen dem Steuerrecht und dem Strafrecht ist das Steuerstrafrecht angesiedelt. Ein Spezialgebiet, in dem sowohl aus dem einen wie aus dem anderen Rechtsgebiet tief greifende Kenntnisse erforderlich sind. Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung, Umsatzsteuerbetrug und Schwarzgeldgeschäfte stehen hier im Fokus der Ermittlungsbehörden.